FG Köln - Urteil vom 19.01.2005 (4 K 5815/03)
Der am 00.00.0000 verstorbene N.L. und dessen Sohn G. erwarben 0000 in C. (...) das unbebaute Grundstück I. als Miteigentümer je zur Hälfte. Beim Erwerb des Grundstücks durch die Gesellschafter wurde kein [...]