FG Hamburg - Urteil vom 20.06.2006 (4 K 193/03)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass das seinerzeit zuständige Hauptzollamt Hamburg-1 mit Änderungsbescheid vom 29.03.2001 von ihr insgesamt 174.948,99 DM Antidumpingzoll nachgefordert hat. Die Nachforderung war [...]