FG Münster - Beschluss vom 06.01.2012 (9 K 2649/10 K)
Der Streitwert wird auf 67.500 EUR festgesetzt. In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn [...]