FG Sachsen - Urteil vom 26.04.2017 (1 K 1596/15)
1. Der Abrechnungsbescheid vom 13. April 2015 und die Einspruchsentscheidung vom 13. Oktober 2015 werden dahingehend geändert, dass ein erstattungsfähiges Guthaben i.H.v. 39.900 € ausgewiesen wird. 2. Dem Beklagten [...]