BVerfG - Beschluss vom 14.10.2022 (1 BvR 305/21)
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt. Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 [...]