FG München - Urteil vom 02.01.2013 (14 K 2609/11)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob die gegenüber dem Kläger festgesetzte Einkommen- und Umsatzsteuerschuld der Jahre 1995 und 1996 sowie die Umsatzsteuer [...]