OLG Hamm - Beschluss vom 30.03.2017 (5 RVGs 3/17)
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 13.502,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 16.500,00 € (in Worten: sechszehntausendfünfhundert Euro) bewilligt. Der Antragsteller begehrt mit [...]