FG Hamburg - Beschluss vom 21.02.2023 (6 K 199/21)
I. Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darum, ob es im Jahr 2015 zu einer verdeckten Gewinnausschüttung gekommen ist. Die Klägerin, eine GmbH, war Alleineigentümerin einer Immobilie in der X-Straße in Hamburg. [...]