FG München - Beschluss vom 06.12.2012 (14 V 3038/12)
1. Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2010 vom 5. Juni 2012 wird in Höhe von 2.565,90 EUR für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. I. Streitig [...]