+++Tipp+++ So funktioniert die Auszahlung und die Refinanzierung für Arbeitgeber – alle Infos im Kurzüberblick 300-Euro-Pauschale 2022 – Hier klicken und kostenlos downloaden. |
Sie haben spezielle Fragen zur Energiepreispauschale? Unsere Experten haben schon geantwortet...
Die Energiepreispauschale geht im September 2022 in die heiße Phase (sehen Sie hier unsere allgemeinen Infos zur 300-Euro-Pauschale). Mehr und mehr erreichen unsere Gutachter von Taxpertise spezielle Fragestellungen - zum Beispiel zu Rentnern/ Pensionären, Minijobbern oder Wohnsitzfragen.
In den folgenden Beiträgen stellen wir Ihnen die Antworten unserer Experten zur Verfügung.
Tipp: Sie haben eine Frage zur Energiepreispauschale, die hier (noch) nicht behandelt wird? Klicken Sie hier und stellen Sie einfach eine Anfrage an unser Taxpertise-Team!
Energiepreispauschale: Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Fragestellung: Guten Tag! Im folgenden Fall gibt es einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne SV (alle registriert / wohnhaft in Deutschland). Bekommen Gesellschafter-Geschäftsführer die Energiekostenpauschale mit dem Geschäftsführer-Gehalt? Klicken Sie hier und sehen Sie, was unsere Gutachter geantwortet haben.
Energiepreispauschale für Minijobber - Gibt es Hinweispflichten des Arbeitgebers?
Fragestellung: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Minijobber darauf hinzuweisen, dass Sie evtl. Anspruch auf die EPP haben, sofern es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt und hierzu dem Arbeitgeber eine Bestätigung vorgelegt werden muss? Klicken Sie hier und sehen Sie, was unsere Gutachter geantwortet haben.
Energiepreispauschale: Anspruchsberechtigung eines Rentners bzw. Pensionärs, der als Aushilfe angestellt ist?
Fragestellung: Hallo liebes Deubner-Team, uns hat sich folgende Frage gestellt: Bei unserem Mandanten ist ein Pensionär als Aushilfskraft eingestellt. Gilt der Bezug einer Pension bei Steuerklasse 3 als erstes Dienstverhältnis, auch wenn er bei unserem Mandanten als Aushilfe eingestellt ist? Klicken Sie hier und sehen Sie, was unsere Gutachter geantwortet haben.
Energiepreispauschale: Anspruchsberechtigung für zeitweise in Deutschland lebende Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland?
Fragestellung: Sehr geehrte Damen und Herren, eine GmbH nach deutschem Recht beschäftigt ausschließlich ungarische Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Wohnsitz der Arbeitnehmer ist Deutschland als auch Ungarn. Die Arbeitnehmer halten sich mehr als 183 Tage in Deutschland auf, haben hier also ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Unseres Erachtens haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung der EPP. Wir bitten um Prüfung und Bewertung des Sachverhalts mit Angaben von Rechtsquellen. Klicken Sie hier und sehen Sie, was unsere Gutachter geantwortet haben.
Energiepreispauschale: 20 Vollzeitkräfte, 1000 geringfügig Beschäftigte - Kann der Arbeitsaufwand "EPP" umgangen werden?
Fragestellung: Ein Unternehmen hat 20 Arbeitnehmer, für die Lohnsteueranmeldungen monatlich abgegeben werden. Daneben gibt es 1000 geringfügig Beschäftigte. Muss dieses Unternehmen die Energiepreispauschale an die geringfügig Beschäftigten auszahlen oder ist dies freiwillig? Es wäre ein erheblicher Arbeitsaufwand, alle Mitarbeiter anzuschreiben. Klicken Sie hier und sehen Sie, was unsere Gutachter geantwortet haben.
Landwirt beschäftigt Aushilfen - Darf er die Energiepreispauschale nicht auszahlen?
Fragestellung: Ein Landwirt beschäftigt 2 Aushilfen. Darf er die Energiepreispauschale (EPP) nicht auszahlen, obwohl ihm die Bescheinigung der Erstbeschäftigung vorliegt, da er ein Landwirt ist? So lesen wir es aus den FAQ vom BMF unter VI 2. Nr. 4. Wäre er ein Gewerbetreibender, könnte er dies freiwillig tun und hätte dann ein Guthaben in der jährlichen Lohnsteueranmeldung. Gilt dies nicht für Landwirte? Die Mitarbeiter sind grundsätzlich aber ja berechtigt und könnten die EPP dann nur über die Einkommensteuererklärung erhalten, was ja wesentlich später wäre und wahrscheinlich würde er sonst auch gar keine Steuererklärung abgeben. Klicken Sie hier und sehen Sie, was unsere Gutachter geantwortet haben.