Die Abgabe einer Steuererklärung ist befristet: Sie muss zum 31. Dezember des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Erfolgt dies nicht, werden Nachzahlungszinsen fällig.
Dabei wird die Bearbeitungszeit des Finanzamts eingerechnet. Nachzahlungszinsen können außerdem entstehen, wenn Steuerzahlungen versäumt wurden, die eigentliche Steuererklärung jedoch pünktlich erfolgte. Für die eingeforderten Nachzahlungen fallen ebenfalls Zinsen an.
Der Zinssatz für die Nachzahlungen beläuft sich auf 6% jährlich. Zu zahlende Beträge und versäumte Monate der Zahlung werden dabei allerdings gerundet.
Unsere weiterführenden Beiträge thematisieren die wichtigsten Besonderheiten zum Thema Nachzahlungszinsen, über die Sie als Steuerberater unbedingt Bescheid wissen sollten.
Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen?
Wann können zurückgezahlte Erstattungszinsen negative Einnahmen aus Kapitalvermögen darstellen? Nach dem BFH kommt dies in Betracht, wenn das Finanzamt zunächst Erstattungszinsen auszahlt und dann der Steuerpflichtige Zinsen aufgrund einer erneuten Festsetzung zurückzahlt. Die zu zahlenden Zinsen müssen auf denselben Unterschiedsbetrag und Verzinsungszeitraum entfallen wie die Erstattungszinsen. Hier klicken und mehr zur BFH-Entscheidung vom 01.08.2023 - VIII R 8/21 lesen.
Nachforderungszinsen bei falsch zugeordneten Umsätzen
Wann werden Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen erlassen? Nach dem BFH sind bei einer korrigierten zeitlichen Zuordnung von Umsätzen, die gleichzeitig zu einer Steuernachforderung und einer Steuererstattung führt, tatsächlich nicht vorhandene Zinsvorteile auch nicht abzuschöpfen. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils insoweit unbeachtlich. Hier klicken und mehr zur BFH-Entscheidung vom 23.02.2023 (V R 30/20) erfahren.
Nachzahlungszinsen: Wie werden Berechnungsfehler korrigiert?
Wie sind Fehler bei der Berechnung des Zinslaufs zu korrigieren? Der BFH hat entschieden, dass Fehler, die ausschließlich den Zinsbeginn und nicht die Steuerfestsetzung betreffen, nicht über die Zinsanpassungspflicht nach § 233a Abs. 5 AO korrigiert werden können, sondern nur über die Änderungsregeln für Steuerbescheide nach §§ 129, 172 ff. AO. Im Streitfall ging es um Folgen einer Außenprüfung. Hier mehr zu BFH, Urt. v. 13.12.2022 - VIII R 16/19 erfahren.
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu den Steuerzinsen vor
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (BGBl I 2021, 4303) die Vollverzinsung nach § 233a AO für aktuelle Zeiträume als verfassungswidrig eingestuft. Nun hat das BMF Ende Februar einen Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ vorgelegt. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag!
Säumniszuschläge ab 2019 verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Münster (FG) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 11.01.2022 (12 V 1805/21) dazu Stellung genommen, ob die Höhe der Säumniszuschläge mit 1 % pro Monat verfassungswidrig zu hoch sei.
Nachzahlung & Erstattung: Hohe Steuerzinsen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % für verfassungswidrig erklärt. Die Zinsberechnung, die ab dem 01.01.2014 einen Zinssatz von monatlich 0,5 % vorsieht, verstößt gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG. Allerdings ist der Gesetzgeber erst für Zeiträume ab 2019 gezwungen, eine Neuregelung bis zum 31.07.2022 zu treffen.
Verfassungswidrige Steuerzinsen: BMF klärt Verwaltungspraxis
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Steuerzinsen ab 2014 für verfassungswidrig erklärt hatte, hat das BMF hierzu ein aktuelles Schreiben veröffentlicht.
Nachzahlungszinsen: Berechnung bei freiwilligen Vorauszahlungen
Wie sind die Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Steuervorauszahlungen zu berechnen? Und wann werden Zinsen wegen „sachlicher Unbilligkeit“ erlassen? Der BFH hat entschieden.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!
Über die Vereinbarkeit von Nachzahlungszinsen mit dem Grundgesetz
Widerspricht der Zinssatz von 6 % pro Jahr für Steuernachzahlungen dem Grundgesetz? Der BFH hat über die Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen in verschiedenen Fällen entschieden.
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Musterverfahren: Sind die Steuerzinsen rechtmäßig?
Erfahren Sie in diesem Beitrag, ob der Zinssatz von 6 % pro Jahr für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen noch zeitgemäß ist. Über die Unterstützung eines Musterverfahrens beim BFH durch den Bund der Steuerzahler (BdSt).