Rückwirkende Anwendung
Die neuen Schwellenwerte und Größenklassen nach BilRUG dürfen bereits rückwirkend für Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31.12.2013 begonnen haben.
Beachten Sie:
Die rückwirkende Anwendung ist nur zulässig in Verbindung mit der Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB.
Anhebung der Grenzwerte für Größenklassezuordnung
Für den Einzelabschluss ergibt sich die erste große Änderung: Es erfolgt eine Anhebung der maximal zulässigen Grenzwerte für die Größenklassenzuordnung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (§ 264a HGB).
Größenklassen: | Kleinst | Klein | Mittel | Groß |
Bilanzsumme in Mio. EUR | ≤ 0,35 | 0,35 - 0,6 (0,35 - 4,84) | 6 -20 (4,84 - 19,25) | > 20 (>19,25) |
Umsatz in Mio. EUR | ≤ 0,7 | 07 - 12 (0,7 - 9,68) | 12 - 40 (9,68 - 38,5) | > 40 (>38,5) |
Mitarbeiter | ≤ 10 | > 10 - ? 50 | ? 250 | > 250 |
Tabelle 1: Geänderte Größenklassen (alte Werte in Klammern)
Für Kleinstkapitalgesellschaften bleiben die Werte konstant. Die Abgrenzung von mittelgroßen zu großen Kapitalgesellschaften fallen mit 4 % lediglich minimal aus.
Zu einer Erleichterung kommt es aber bei der Abgrenzung von kleinen zu mittegroßen Unternehmen mit einer knapp 24-%-tigen Anpassung.
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Geänderte Schwellenwerte bei Konzernen
Mit dem BilRUG kommt ebenfalls eine Anhebung der maximal zulässigen Schwellenwertgrenzen für eine Konzernrechnungslegungspflicht um 3,9 %.
Bruttomethode | Nettomethode | |
Bilanzsumme in Mio. EUR | > 24 (> 23, 1) | > 20 (> 19,25) |
Umsatz in Mio. EUR | > 48 | > 40 (> 38,5) |
Mitarbeiter | > 250 | > 250 |
Tabelle 2: Befreiung von der Konzernabschlusserstellungspflicht (alte Werte in Klammern)
Anwendung der neuen Schwellenwerte
Die Rechtsfolge tritt erst ein, wenn an zwei aufeinander folgenden Stichtagen jeweils mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden.
Darüber hinaus bleibt es bei weiteren Ausnahmen, z.B. für kapitalmarktorientierte Unternehmen (diese werden stets als groß klassifiziert).
Eine Rückbeziehung der neuen Schwellenwerte kann auf das vorangegangene Geschäftsjahr erfolgen. Diese Anwendung der neuen Schwellenwerte kann dann eine schnelle Reduktion der Größenklassen zur Folge haben.
Neu ist überdies, dass im Fall des Formwechsels die Rechtsfolge bei Umwandlung bereits am ersten Abschlussstichtag nach ihr Anwendung findet, sofern der formwechselnde Rechtsträger eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB ist.
Übergangskonkretisierung im Anhang
Im Jahr der erstmaligen Anwendung muss im Anhang auf die ggf. bestehende Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit hingewiesen werden.
Dabei sind auch die Umsatzerlöse des Vorjahres anzugeben, die sich unter Verwendung der neuen Umsatzerlösdefinition ergeben hätte.
Beachten Sie:
Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes der Jahresabschluss 2014 bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften, die nach den neuen Schwellenwerten jedoch nun als klein gelten, i.d.R. bereits aufgestellt und geprüft ist, kommt bei einer rückwirkenden Anwendung der Schwellenwerterhöhung oftmals nur noch die Nutzung der Offenlegungserleichterung in Betracht.