Mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat der Gesetzgeber eine der größten HGB-Reformen seit langer Zeit auf den Weg gebracht.
Zwar ist das Gesetz bereits am 31.12.2017 in Kraft getreten, doch entfaltet es seine volle Wirkung erst zum Jahresbeginn 2017 – denn dann ist das BilRUG erstmals bei allen Abschlüssen anzuwenden.
Auf dieser Seite bündeln wir daher alle praxisrelevanten Informationen zu den wesentlichen Änderungen nach BilRUG, um die Sie optimal zu unterstützen.
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Neue Definition der Umsatzerlöse
Achtung bei dieser neuen Praxisherausforderung: Durch das BilRUG entfällt das konkretisierende Merkmal beim Umsatzsteuerbegriff.
Die Folge: Die Umsatzerlöse werden insgesamt steigen. Das kann Auswirkungen auf die Größenklasse eines Unternehmens haben.
Lesen Sie hier: In diesem Beitrag geben wir Ihnen konkrete Anwendungshinweise zur neuen Definition der Umsatzerlöse nach BilRUG!
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Neue Schwellenwerte und Größenklassen
Das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ändert ab dem 31.12.2015 die Schwellenwerte für die Einstufung der Größenklasse von Gesellschaften.
Lesen Sie hier: In diesem Beitrag haben wir die neuen Schwellenwerte und Größenklassen nach BilRUG übersichtlich in tabellarischer Form für Sie aufbereitet!
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Gratis-Spezialreport zum BiLRUG
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Übersicht
GuV: Neue Gliederung nach § 275 HGB
Das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ändert mehr, als man denkt – so bringt es auch eine neue Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung mit sich.
Lesen Sie hier: In dieser Übersicht finden Sie die neue Gliederung nach § 275 HGB mit allen relevanten Positionen.
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Anhangangaben konkretisiert und erweitert
Der Gesetzgeber ändert mehrere Anhangangaben. Einige fallen sogar ganz weg. Daneben werden auch die Erleichterungsvorschriften neu gefasst.
Welche Angaben nun bei welchen Unternehmensgrößen Pflicht sind und wie insbesondere kleine Kapitalgesellschaften von den neuen Erleichterungsvorschriften profitieren, lesen Sie hier!
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Alles neu? „Rundumschlag“ bei der Konzernrechnungslegung
Erweiterte Richtlinien bei der Kapitalkonsolidierung, zusätzliche Befreiungsregelungen und die Streichung des Ausweiswahlrechts bei der Konzernbilanz – bei der Konzernrechnungslegung nach BilRUG wird ein grundlegendes Neudenken notwendig.
Informieren Sie sich deshalb in diesem Beitrag über die konkreten Neuerungen und wie sie optimal anzuwenden sind!
Themenseite
BiLRUG: Wesentliche Änderungen auf einen Blick
Das ist unsere Schwerpunktseite zum Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz. Nutzen Sie sie, um sich schnell über die wesentlichen Änderungen nach BilRUG zu informieren!
Öffentliche Dokumente
17.7.2015: Das BilRUG wird im BGBl verkündet.