Sonderausgaben: Wertvolle Fachbeiträge für Sie zusammengestellt

Sonderausgaben sind trotz ihrer Eigenschaft als private Ausgaben vom Einkommen abzuziehen und somit nicht mit der Einkommensteuer zu besteuern. Durch das Ausweisen von Sonderausgaben lässt sich demzufolge Steuer sparen.

Zu den Sonderausgaben gehören grundsätzlich Vorsorgeaufwendungen wie Altersvorsorge, Spenden, die Kirchensteuer, Beiträge zu einem Riester-Vertrag, Unterhaltszahlungen, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten, Berufsausbildungskosten und Sanierungskosten für ein selbst bewohntes oder vermietetes Baudenkmal. Die genauen Regelungen zu Sonderausgaben finden Sie in § 10 bis 10g EStG.

Dennoch ist zu beachten, dass Sonderausgaben nicht immer in voller Höhe absetzbar sind. Die Studienkosten für eine Erstausbildung sind beispielsweise mit einem Höchstbetrag von 6.000€ gedeckelt. Der Pauschbetrag liegt bei 36 € für Ledige und bei 72 € für Ehepaare.

Auf dieser Seite finden Sie Beiträge mit aktuellen Fachinformationen für Steuerberater zum Thema Sonderausgaben. Lesen Sie jetzt weiter!

 

Sonderausgaben: Steuerfolgen von Beitragserstattungen

Welche Steuerfolgen ergeben sich aus der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen? Wann liegt ein steuerbarer Erstattungsüberhang vor? Nach dem BFH sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die erstattet worden sind, auch dann mit den Aufwendungen zu verrechnen und Einkünften hinzuzurechnen, wenn ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt wurde. Hier klicken und mehr zum BFH, Urt. v. 22.03.2023 - X R 27/21 erfahren.

 

Kirchensteuer: Hinzurechnung eines „Erstattungsüberhangs“ 

Ein Erstattungsüberhang entsteht bei der Kirchensteuer, wenn ein Erstattungsbetrag höher als die Kirchensteuerzahlungen im jeweiligen Jahr ist. Aber kann ein Überhang auch dann den Einkünften hinzugerechnet werden, wenn im Erstattungsjahr gar keine Kirchensteuer gezahlt wurde? Der BFH hat das bejaht. Demnach kommt es nur auf ein „Übersteigen“ der Aufwendungen an, die auch 0 € betragen können.

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 29.06.2022 (X R 1/20) seine Grundsätze zur Hinzurechnung von Kirchensteuerüberhängen konkretisiert. Hier klicken und mehr lesen!

 

Immobilien: Abzug von Sanierungskosten nach Wohnungsentnahme

Welche Steuerregeln gelten, wenn Immobilien aus dem Betriebs- in das Privatvermögen überführt werden? Nach dem BFH sind bei einer Wohnungsentnahme Sanierungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar. Es handelt sich demnach nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die lediglich als Absetzungen für Abnutzung (AfA) über die Nutzungsdauer steuerlich geltend gemacht werden können. 

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Altersvorsorge: Doppelbesteuerung bei unterlassenem Abzug?

Wann liegt eine unzulässige doppelte Besteuerung bei der Altersvorsorge vor? Der BFH hat klargestellt, dass eine Doppelbesteuerung von Aufwendungen und Bezügen nicht schon allein deswegen vorliegt, weil zuvor keine Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht wurden, obwohl dies möglich gewesen wäre. Aufwendungen sind dann nicht in die entsprechende Vergleichsrechnung einzubeziehen.

» Klicken Sie hier und lesen Sie die Hintergründe der Entscheidung!

 

Wohn-Riester: Darlehenstilgung bei gefördertem Altersvorsorgekapital

Mit „Wohn-Riester“ kann das geförderte Altersvorsorgevermögen dafür verwendet werden, eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren. Für Anträge ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zuständig. Der BFH hat die Voraussetzungen genauer beleuchtet. Demnach sind weder reine Zinszahlungen noch Sparleistungen als „Tilgung eines Darlehens“ nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 16.02.2022 (X R 20/20) seine Rechtsprechung zum Altersvorsorgevermögen konkretisiert.

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Altersvorsorge: Sicherung der Rentenhöhe nach der Scheidung

Wann sind Zahlungen, die nach der Scheidung zur Sicherung der Rentenhöhe geleistet werden, steuerlich abziehbar? Der BFH hat entschieden: Sollen nach einem Versorgungsausgleich Zahlungen die geminderte Rentenanwartschaft wieder auffüllen, handelt es sich zwar auch um vorweggenommene Werbungskosten - abzugsfähig sind die Zahlungen jedoch nur als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge.

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Arbeitgeberzuschüsse: Anrechnung bei Kinderbetreuungskosten?

Wann müssen Arbeitgeberleistungen steuerlich angerechnet werden? Der BFH hat entschieden: Der Abzug von Kosten für eine vorschulische Kinderbetreuung ist um die hierfür steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.

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Sonderausgaben: Welche Folgen haben Bonuszahlungen von Krankenkassen?

Mindern Prämien von Krankenversicherungen für gesundheitsbewusstes Verhalten den Sonderausgabenabzug für die Beiträge? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 06.05.2020 (X R 16/18) dazu Stellung genommen, wie pauschale Bonuszahlungen einer Krankenversicherung einkommensteuerlich zu behandeln sind.

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Rentenversicherung: Kürzung der Sonderausgaben bei Beitragserstattung?

Führen Beitragserstattungen aus der Rentenversicherung zur Kürzung abziehbarer Sonderausgaben? Das Finanzgericht Düsseldorf hat eine Minderung von Altersvorsorgeaufwendungen durch Erstattungsbeträge abgelehnt.

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Sonderausgaben: Beiträge zur Krankenversicherung von Kindern

Sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Eltern für ihre Kinder übernehmen, steuerlich absetzbar? Der BFH hat dazu Stellung genommen. Was genau dabei beschlossen wurde können Sie in diesem Fachbeitrag nachlesen!

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Selbstgetragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat darüber entschieden, ob sich ein Verzicht auf die Erstattung der Krankheitskosten seitens der privaten Krankenversicherung zugunsten einer Beitragsrückerstattung beim Sonderausgabenabzug oder bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung auswirken kann.

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Altersvorsorge: Sonderausgabenabzug bei verschiedenen Beiträgen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.08.2017 entschieden, dass Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen, die sich aufgrund der bis 2004 für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen geltenden Rechtslage tatsächlich als Sonderausgaben ausgewirkt haben, nicht gleichrangig, sondern nur nachrangig zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuziehen sind.

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