Reform der Entsenderichtlinie vor der Umsetzung: Das kommt auf Ihre Mandanten zu

Die EU-Entsenderichtlinie gibt es bereits seit 1996. Ziel der Entsenderichtlinie war und ist es, entsandten Arbeitnehmern hinsichtlich der wichtigsten gesetzlichen und tariflichen Mindestarbeitsbedingungen denselben Schutz zu gewähren wie den Arbeitnehmern in dem Land, in dem sie eingesetzt werden.

Über die Jahre sind die Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte in Europa immer weiter zusammengewachsen. Gleichzeitig ist durch die EU-Erweiterung das Gefälle hinsichltlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen größer geworden.

Da die bisherige Entsenderichtlinie den heutigen Herausforderungen des internationalen Arbeitsmarktes nur noch unzureichend gewachsen war, hat die EU die Entsenderichtlinie 2018 umfassend überarbeitet.

 

Die neue Entsenderichtlinie wird nationales Recht – diese Regelungen werden überarbeitet

Als nächstes sind die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten gefordert: Die neue Entsenderichtlinie ist bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat im Mai 2019 reagiert und erste Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll noch im Sommer 2019 folgen.

Klicken Sie hier und erfahren Sie, welche Regelungen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rund um die Entsendung einführen oder ändern möchte.

 

Bürokratiemonster Entsendung: Jeder Staat hat andere Anforderungen

Das Kernproblem bei der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie ist jedoch folgendes: Jeder Staat kann in einem gewissen Rahmen selber entscheiden, welche Anforderungen an die regelkonforme Entsendung gestellt werden. Für Ihre Mandanten heißt das nicht nur, dass selbst bei Kurzaufenthalten von Mitarbeitern im Ausland zum Teil umfassende behördliche Auflagen zu erfüllen sind. Auch werden Kenntnisse der unterschiedlichsten Regeln und Prozesse in den Mitgliedstaaten vorausgesetzt. Und das mitunter sogar in der jeweiligen Landessprache.

Welche Forderungen die Wirtschaft daher stellt, um sich vor unangemessenen Aufwänden zu schützen, lesen Sie hier.

 

Weiteres aktuelles Thema bei der Entsendung: Änderungen bei der A1-Bescheinigung

Neben der Reform der Entsenderichtlinie hat in jüngster Zeit das Verfahren rund um die so genannte A1-Bescheinigung für Unsicherheit bei den Unternehmen gesorgt. Seit dem 1.1.2019 ist die A1-Bescheinigung ausschließlich elektronisch zu beantragen. Außerdem wird in vielen Mitgliedstaaten mittlerweile strenger kontrolliert als früher, ob entsandte Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Fehlt diese, kann das empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Was Sie bzw. Ihre Mandanten beim A1-Verfahren beachten müssen, um solche Bußgelder zu vermeiden, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

 

Ab 2020: Erneut Änderungen bei der A1-Bescheinigung

Zum 1.1. 2020 soll das A1-Verfahren erneut überarbeitet werden. Die Änderungen sind bereits in die „Gemeinsamen Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren“ aufgenommen worden. Diesmal handelt es sich allerdings um kleinere formale Neuerungen bei der Beantragung.

Welche Änderungen beim A1-Verfahren ab 2020 anstehen, erfahren Sie hier.

 

Wird die A1-Bescheinigung bald abgeschafft? Neue Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich darauf geeinigt, die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und so die Mobilität hinsichtlich Leben und Arbeiten zu erhöhen. Dabei könnte auch die A1-Bescheinigung abgeschafft werden.

Die geplanten Neuerungen im Überblick.

 

Wann, wo und wie ist die A1-Bescheinigung zu beantragen?

Sichern Sie sich hier für sich und Ihre Mandanten diese Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie in der Praxis mit dem A1-Verfahren umgehen.

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Infografik zur A1-Bescheinigung

Neben den Herausforderungen bei der Beantragung kämpfen Arbeitgeber verstärkt mit Kontrollen im EU-Ausland. Mit unserer Infografik geben Sie Ihren Mandanten einen klaren Überblick und wertvolle Praxistipps.

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