Der COVID-19-Erreger (Coronavirus SARS-CoV-2), „Corona“) führte 2020 zu einer weltweiten Pandemie. Dies veranlasste den deutschen Gesetzgeber etliche – zum Teil zeitlich begrenzte – Gesetzesänderungen vorzunehmen. Betroffen davon sind u.a. das Handelsbilanz-, Steuer-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Welche Auswirkungen dies auf Ihre Arbeit an Jahresabschlüssen hat, erfahren sie hier:
Handelsbilanzielle Änderungen durch Corona: Wie müssen die Zuschüsse betroffener Unternehmen verbucht werden?
Ein Großteil aller Unternehmen leidet unter den Folgen der Corona-Pandemie und ist auf finanzielle Hilfen durch den Staat angewiesen. Dies wirft buchhalterische Fragen auf. Erfahren Sie hier welche handelsbilanziellen Änderungen Sie beim aktuellen Jahresabschluss aufgrund möglicher Auswirkungen der Corona-Krise beachten müssen.
Die Covid-Krise führt zu neuen Bewertungsfragen im Jahresabschluss
Bezüglich der Folgen durch die Corona-Krise herrscht Unsicherheit darüber, wie und an welcher Stelle diese im Jahresabschluss bewertet werden. Welche Bilanzpositionen und Wirtschaftsjahre sind betroffen? Im folgenden Beitrag lesen Sie, wie Sie Bewertungsfehler geschickt umgehen. Hier klicken und mehr erfahren.
Neue Bedingungen durch die Corona-Pandemie: Steuerrechtliche Änderungen
Die Pandemie hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, diverse Neuerungen im Steuerrecht vorzunehmen. Diese führen wiederum zu Änderungen z.B. von Investitionsfristen oder bzgl. der Höhe des Verlustrücktrags. Welche steuerlichen Neuerungen Sie beim Jahresabschluss außerdem im Hinterkopf behalten sollten, erfahren Sie hier.
Auch gesellschaftsrechtliche Änderungen beeinflussen den Jahresabschluss
Nicht nur im Steuerrecht, auch im Gesellschaftsrecht kommt es durch die Corona-Krise zu neuen Bedingungen. Diese können zwischen den Gesellschaftsformen abweichen. Arbeit wird digitalisiert, weitläufige Folgen hat dies z.B. für Gesellschafterversammlungen. Hier erfahren Sie, was Sie hinsichtlich dieser Änderungen im Jahresabschluss berücksichtigen müssen.