Was leistet die EU-Mehrwertsteuerreform zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs? Neben der „Zertifizierung“ von Steuerpflichtigen als neuem Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs sind dazu außerdem noch weitere, spezielle Maßnahmen im Bereich der Zusammenarbeit von Behörden geplant.
Stärkung von Eurofisc
Das EU-Betrugsbekämpfungsnetzwerk Eurofisc soll mit einem Online-System ausgestattet werden, das es allen Mitgliedstaaten ermöglicht, Daten zu grenzüberschreitenden Aktivitäten in Echtzeit zum Zweck der Risikobewertung zu verarbeiten, zu analysieren und zu prüfen. Bei einem Verdachtsfall sollen dann weitergehende Prüfungen und Untersuchungen angestoßen werden. Insgesamt soll das Online-System die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten verbessern.
Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden
Im Kampf gegen den europaweiten Mehrwertsteuerbetrug sollen auch die weiteren europäischen Strafverfolgungsbehörden wie OLAF, Europol und Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) durch neue Wege der Kommunikation und des Datenaustauschs gestärkt werden.
Informationsaustausch über Einfuhren in die EU
Durch ein besonderes Verfahren können Waren aus Drittstaaten in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt und von dort aus umsatzsteuerfrei in einen anderen Mitgliedstaat weitertransportiert werden. Die Umsatzsteuer wird dabei erst am endgültigen Bestimmungsort fällig.
Diese Besonderheit des EU-Mehrwertsteuersystems soll den Handel für ehrliche Unternehmen erleichtern. Allerdings kann sie auch dazu missbraucht werden, um Waren auf den Schwarzmarkt umzuleiten und die Zahlung der Mehrwertsteuer insgesamt zu umgehen.
Die Pläne der EU-Kommission sehen daher vor, dass Steuer- und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten Informationen über die Einfuhr von Waren austauschen und ihre Zusammenarbeit intensivieren.
Informationsaustausch über Fahrzeuge
Neu- und Gebrauchtwagen werden umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt, weshalb der Fahrzeughandel anfällig für Umsatzsteuerbetrug ist. So werden Neuwagen, bei denen Mehrwertsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällig ist, fälschlich als Gebrauchtwagen verkauft, bei denen nur die Gewinnspanne der Umsatzsteuer unterliegt (Differenzbesteuerung).
Um diese Variante des Steuerbetrugs zu bekämpfen, sollen Eurofisc-Beamten die Fahrzeugzulassungsdaten der Mitgliedstaaten einsehen können.