Die EU-Kommission kommt im Zuge der Mehrwertsteuerreform mit Vorschlägen zur Flexibilisierung der Steuersätze ihrer Zusage an die Mitgliedstaaten nach, diesen mehr Spielraum bei den Mehrwertsteuersätzen zu geben.
Die Pläne hierzu sehen vor, dass weiterhin in jedem Mitgliedstaat ein Mindestregelsteuersatz von 15 % zur Anwendung kommen muss.
Zusätzlich zu Steuerbefreiungen können aber noch drei ermäßigte Steuersätze flexibel definiert werden, wobei der Steuersatz im gewichteten Mittel 12 % nicht unterschreiten darf.
Zudem wird ein EU-weit gültiger Katalog von Waren und Dienstleistungen definiert, hinsichtlich derer stets der Regelsteuersatz zur Anwendung kommen muss. Er soll mindestens Waffen, alkoholische Getränke, Glücksspiele und Tabak enthalten.
BStBK äußert sich kritisch zur Reform der MWSt-Sätze
Die BStBK hat sich indes mit einer Pressemitteilung kritisch zur geplanten Reform der Mehrwertsteuersätze geäußert. Änderungen, die den Mitgliedstaaten noch mehr Möglichkeiten geben, ermäßigte Steuersätze festzusetzen, werden als der falsche Weg angesehen.
Im Gegensatz zu den Vorschlägen der EU-Kommission bedarf es aus Sicht der BStBK einer stärkeren Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze. Nur so könnten Unternehmen bzw. ihre Berater die tatsächlich entstandene Mehrwertsteuer planungssicher abführen.