Bisher sind Kleinunternehmerregelungen wie z.B. der § 19 UStG innerhalb der EU nur im jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrecht der Mitgliedstaaten geregelt.
Es ist nun mit der Mehrwertsteuerreform geplant, eine EU-weit gültige Kleinunternehmerregelung einzuführen. Von dieser sollen erstmals auch nicht in einem Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige profitieren können. Sie soll gelten für Unternehmer mit Umsätzen von
- maximal 85.000 € in einem Mitgliedstaat und
- nicht mehr als 100.000 € in der gesamten EU.
Vorteile für den EU-Kleinunternehmer
Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann, für den entfällt sowohl der Steuerausweis als auch der Vorsteuerabzug und ebenso die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.
Außerdem soll ein neuer Schwellenwert von 2 Mio. € für Gesamtumsätze innerhalb der EU eingeführt werden, bis zu dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, u.a. folgende Vereinfachungen für darunter fallende Unternehmen einzuführen:
- Abgabe nur einer jährlichen Umsatzsteuererklärung,
- keine zwischenzeitlichen Umsatzsteuervorauszahlungen,
- geringere Anforderungen an die Rechnungstellung,
- kürzere Aufbewahrungspflichten und
- Erleichterung des umsatzsteuerlichen Registrierungsverfahrens.