BFH - Beschluß vom 13.08.1998 (V R 5/98)
Eine Revision, die nur für den Fall ihrer Zulassung eingelegt wird, ist unzulässig, weil sie als Prozeßhandlung unter einer Bedingung eingelegt worden ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November [...]