BFH - Beschluß vom 29.07.1998 (X B 48/98)
Es kann dahinstehen, ob die Beschwerde bereits unzulässig ist, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht ausreichend dargelegt haben. Die Beschwerde ist jedenfalls [...]