BFH - Beschluss vom 30.09.2003 (V B 108/02)
Das Rechtsmittel ist unzulässig. 1. Vor dem Bundesfinanzhof muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische [...]