FG Hamburg - Urteil vom 12.09.2003 (II 411/02)
Streitig ist, ob den Klägern ein höherer Sparerfreibetrag zusteht, als er nach § 20 Abs. 4 EStG im Streitjahr gewährt wurde, weil sie Dispositionen im Hinblick auf den ursprünglich höheren Sparerfreibetrag getroffen [...]