FG Hamburg - Urteil vom 17.03.2005 (VI 317/03)
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG vorliegen. Die Klägerin eröffnete zum 01.07.1997 ihren Betrieb als Aerobiclehrerin. Ab Juni 2002 ließ sie sich bei den [...]