BFH - Beschluss vom 01.02.2005 (VIII B 110/03)
Die Beschwerde der Beigeladenen und Beschwerdeführerin (Beigeladene) genügt nicht den Erfordernissen der §§ 115 Abs. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Sie ist deshalb zu verwerfen. 1. Ihre Rüge, mit [...]