BFH - Beschluss vom 12.07.2011 (VI B 12/11)
Die Beschwerde ist --bei Zweifeln an der hinreichenden Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes i.S. der §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- jedenfalls unbegründet. 1. Der [...]