BFH - Beschluss vom 20.04.2011 (IV B 32/10)
Die Beschwerde ist bei Bedenken gegen die Zulässigkeit jedenfalls nicht begründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor. Das Finanzgericht (FG) hat [...]