BFH - Entscheidung vom 12.03.2014 (I B 56/13)
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, passivierte zum 31. Dezember 2002 Honoraransprüche ihres Mehrheitsgesellschafters X. Die Rückstellung blieb im Rahmen einer Außenprüfung unbeanstandet. Zum 31. [...]