FG München - Urteil vom 22.08.2017 (12 K 560/15)
1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2005 vom 19. Juli 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Februar 2015 wird die Einkommensteuer auf 1.935,00 € festgesetzt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten [...]