BGH - Beschluss vom 27.04.2018 (V ZA 51/17)
Die Gegenvorstellung des Beklagten gibt keinen Anlass, den Beschluss des Senats vom 12. März 2018 zu ändern. I. Mit Beschluss vom 12. März 2018 hat der Senat den Antrag des Beklagten, ihm einen Notanwalt beizuordnen, [...]