BGH - Beschluss vom 29.10.2019 (VIII ZB 35/19)
Die Gerichtskosten für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde des Beklagten werden nicht erhoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten im Verfahren über die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG abzusehen [...]