OLG München - Endurteil vom 20.09.2023 (7 U 321/22)
1. Das Versäumnisurteil des Senats vom 8.3.2023 (Az.: 7 U 321/22) wird aufrechterhalten. 2. Von den weiteren Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 1) 81 % und die Beklagte zu 2) 19 % zu tragen. 3. Dieses [...]