OFD Berlin - Verfügung vom 19.11.2002 (St 179 -S 2282 - 8/02)
Bislang wird nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, berücksichtigt, wenn es sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von [...]