BMF - Schreiben vom 26.02.1999 (S 2285)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu der Frage, wie §§ 33 und 33 a Abs. 1 EStG anzuwenden sind, wenn einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für typischen Unterhalt und zugleich für [...]