OLG Hamburg - Beschluss vom 19.06.2002 (3 Ws 70/02)
Auf die zulässige Beschwerde war der Haftbefehl des Landgerichts Hamburg in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang abzuändern. B., der sich bisher nicht zur Sache eingelassen hat, ist nach den bisherigen Erkenntnissen [...]