FG Köln - Urteil vom 23.01.2007 (1 K 334/02)
Der Kläger war zu 50 % an der S - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Weiterer Beteiligter war, ebenfalls mit einem Anteil von 50 %, Herr C. Gegenstand der GbR war ausschließlich die Vermietung des [...]