FG Münster - Urteil vom 04.04.2008 (11 K 801/07 AO)
Streitig ist, wer Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 AO ist, wenn das Finanzamt Steuererstattungen weisungswidrig nicht auf das ihr benannte Konto, sondern auf ein anderes Konto des Steuerpflichtigen überweist. Aus [...]