FG München - Urteil vom 31.03.2011 (5 K 2018/10)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob im Streitjahr 2008 Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung steuermindernd zu berücksichtigen sind. Die [...]