FG Hessen - Urteil vom 11.03.2011 (11 K 1850/10)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beteiligten streiten um das Vorliegen außergewöhnlicher Belastungen gem. § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 4.098,00 EUR. Der [...]