FG Nürnberg - Urteil vom 04.04.2018 (4 K 900/17)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Streitig ist, ob der Erwerb eines Miteigentumsanteils in Höhe von 3/14 an einem Grundstück mit dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils [...]