FG Nürnberg - Urteil vom 03.05.2018 (6 K 1033/17)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Streitig ist, ob bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten zu berücksichtigen [...]