FG Nürnberg - Urteil vom 01.08.2019 (4 K 156/18)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Streitig ist die einkommensmindernde Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung. Der Kläger wurde für das [...]