Jedes Jahr treten zahlreiche Steueränderungen in Kraft, die Sie als Steuerberater im Blick haben müssen. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen eine Übersicht der jeweils aktuellen Steueränderungen sowie der künftigen Steuervorhaben der Regierung und des Gesetzgebers.
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2024 zu
Am 22.11.2024 hat auch der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Damit ist trotz Bruch der Koalition der Weg frei für zahlreiche Steueränderungen ab dem Jahr 2025. Lesen Sie die hier die Einzelheiten zum BR-Beschluss am 22.11.2024.
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz in den Startlöchern: Was ändert sich?
Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) i.d.F. der Beschlussempfehlung des federführenden Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Im endgültigen Beschluss sind im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 13.3.2024 einige Ergänzungen hinzugekommen. Aus steuerlicher bzw. steuerberatender Sicht ist insbesondere auf die folgenden Punkte hinzuweisen – hier klicken und weiterlesen.
Zwei neue Steuergesetze geplant - Steuerfortentwicklungsgesetz (ehemals JStG II 2024) liegt jetzt als Regierungsentwurf vor
Die Bundesregierung hat Ende Juli Entwürfe für ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - ehemals JStG II)" und für ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" beschlossen. Mit den Gesetzen soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2024 (gesonderter Entwurf), 2025 und 2026 sichergestellt und weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer gewährt werden. Daneben werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind. Im Vergleich zum Referentenentwurf bringt der Regierungsentwurf weitere Neuerungen – erfahren Sie hier mehr.
Zweites (!) Jahressteuergesetz 2024: Das Steuerfortentwicklungsgesetz liegt als Entwurf vor
Nach Auffassung der Bundesregierung reichen die im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht aus. Deshalb hat das BMF im Juli einen Entwurf für ein zunächst so genanntes Zweites Jahressteuergesetz vorgestellt, das mittlerweile in Steuerfortentwicklungsgesetz umbenannt wurde. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll unter anderem die kalte Progression abgemildert werden, das Kindergeld erhöht werden, das Faktorverfahren (statt Steuerklassen III und V) zum Standard gemacht werden sowie eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen geschaffen werden. Hier die Details zu allen relevanten Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz.
Juni 2024: Regierungsentwurf beschlossen! Was beinhaltet das neue Jahressteuergesetz?
Nur wenige Wochen nach dem Referentenentwurf hat das Bundeskabinett am 05.06.2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen, der nun in Bundestag und Bundesrat eingebracht wird. Aus unserer Sicht ist aus der Vielzahl der im endgültigen Entwurf enthaltenen Maßnahmen aktuell insbesondere auf folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche hinzuweisen. Hier klicken und mehr erfahren!
Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 liegt vor
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) veröffentlicht, womit das deutsche Steuerrecht in zahlreichen Punkten angepasst werden soll. Das BMF hat einen ersten Referentenentwurf des JStG 2024 mit dem Bearbeitungsstand 27.03.2024 veröffentlicht. Der Referentenentwurf enthält u.a. Änderungen des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuergesetzes sowie des Umwandlungsteuergesetzes. Mit dem JStG 2024 soll das deutsche Steuerrecht an die aktuelle Rechtsprechung sowie an EU-Richtlinien angepasst werden. Hier mehr erfahren.
Anwendungsregelungen zu den MoPeG-Änderungen
Kurz vor dem Jahreswechsel hatte der Gesetzgeber einige steuerliche Änderungen aus dem im Vermittlungsverfahren befindlichen Wachstumschancengesetz in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben. Dazu gehörten auch die Anpassungen der AO im Hinblick auf das sog. MoPeG. Mit den Änderungen des AEAO nimmt die Verwaltung nun zeitnah ausführlich Stellung im BMF-Schreiben vom 29.12.2023 - IV D 1-S 0062/23/10005:001. Hier mehr erfahren.
Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Anpassungen an das MoPeG
Der Gesetzgeber hat einige steuerliche Änderungen aus dem im Vermittlungsverfahren befindlichen Wachstumschancengesetz in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben, damit sie noch vor dem Jahreswechsel in Kraft treten können. Das Gesetz ist am 14.12.2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden (auf der Grundlage der Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 2097/82). Der Bundesrat hat am 15.12.2024 zugestimmt (BR-Drucks.656/23). Hier klicken und mehr erfahren.
Bundesrat legt Veto ein - Wachstumschancengesetz muss neu verhandelt werden
Es war abzusehen: Schon Ende Oktober hatten die Länder zahlreiche Änderungsvorschläge am Wachstumschancengesetz gemacht, die aber zum großen Teil von der Regierung ignoriert wurden. Dann kam das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das indirekt auch die Finanzierung dieses Gesetzesvorhaben in Frage stellte. Jetzt also hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Wachstumschancengesetz verweigert und den Vermittlungsauschuss angerufen. Hier klicken und mehr erfahren.
Nach schwieriger Kompromiss-Suche: Gebäudeenergiegesetz (GEG, "Heizungsgesetz") gilt ab 1.1.2024
Vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat gilt das GEG (auch als Heizungsgesetz bezeichnet) für alle Neubauten in Neubaugebieten mit Bauantrag ab dem 01.01.2024 und für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ab frühestens 2026. Welche Pflichten nun auf welche Hauseigentümer zukommen und was das Heizungsgesetz für Mieter und Vermieter bedeutet, erfahren Sie hier.
Die internationale Mindeststeuer kommt: Unternehmen müssen nachversteuern!
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Umsetzung der internationalen Mindeststeuer auf den Weg gebracht. Das Gesetzesvorhaben soll noch vor Jahresablauf beschlossen werden und ab 2024 gelten. Hier klicken und mehr zum Mindeststeuergesetz und zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz erfahren.
Was bringt das Wachstumschancengesetz: Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung?
Es verspricht viel, das Wachstumschancengesetz. Es soll der deutschen Wirtschaft helfen, nach Jahren der Krise wieder in die Spur zu kommen. Zunächst einmal bringt es aber Ihnen als Steuerberater/in jede Menge Informationsbedarf – denn das Omnibusgesetz ist umfassender als manches Jahressteuergesetz. Auf den folgenden Seiten verfolgen wir deshalb für Sie die aktuelle Debatte um das Wachstumschancengesetz – und geben Ihnen die Informationen komprimiert weiter, die Sie in Ihrer Kanzlei brauchen. Hier klicken und mehr erfahren!
Steuergesetze 2023: Liquiditätssicherung einerseits - Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz andererseits?
Die Steuergesetze 2023 stehen für steuerliche Entlastung und wirtschaftliches Wachstum. Einerseits ist ein umfangreiches steuerliches Entlastungspaket zur Liquiditätssicherung geplant. Andererseits soll ein umfassendes Wachstumspaket die Wettbewerbsfähigkeit und zukünftige Resilienz der deutschen Wirtschaft stärken. Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geplanten Änderungen.
Neue Vorgaben des BMF für die Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen nach § 35c EStG: Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Gasheizungen - das gilt jetzt
Welche Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG? Welche Förderungen entfallen? Das BMF hat mit Schreiben vom 26.01.2023 neue Vorgaben für die Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen veröffentlicht. Hier die neuen Voraussetzungen im Überblick.
Per Gesetz und Anwendungserlass: Temporäre Umsatzsteuer-Senkung auf Gas und Fernwärme - das sind die neuen Regeln
In seiner Sitzung am 30.09.2022 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines "Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" in einer ebenfalls vom Finanzausschuss ergänzten Fassung beschlossen (BT-Drucks. 20/3744). Das BMF hat bereits einen Anwendungserlass veröffentlicht. Hier die neuen Regeln im Überblick.
Drittes Entlastungspaket: Rentner und Studenten diesmal dabei, Arbeitnehmer können auf 3000 Euro Inflationsprämie hoffen
Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Koalitionstreffen am 03. und 04.09.2022 auf das sog. Dritte Entlastungspaket („Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“) verständigt, das auch zu zahlreichen steuerlichen Änderungen führen wird. Allerdings waren die Länder, die von den zu erwartenden Steuermindereinnahmen ebenfalls betroffen sind, bisher nicht beteiligt. Änderungen sind also keineswegs ausgeschlossen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die geplanten Maßnahmen im Steuerbereich vor, die allerdings allesamt noch der gesetzlichen Umsetzung bedürfen – Hier klicken und weiterlesen.
Das Inflationsausgleichsgesetz ist auf dem Weg: Hier die geplanten Erleichterungen auf einen Blick!
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.08.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt, das noch in diesem Jahr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Darin sind die Absenkung des Einkommensteuertarifs und eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen. Hier klicken und Themenseite öffnen!
Referentenentwurf veröffentlicht: Diese steuerlichen Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2022
Nach einem Jahr Pause gibt es dieses Jahr also wieder ein JStG – und es trägt offensichtlich auch offiziell wieder (im Gegensatz zu den vergangenen Jahren) den Namen Jahressteuergesetz. Das BMF hat Ende Juli den entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht. Der Entwurf enthält - wie bei Jahressteuergesetzen üblich - einen Mix von unterschiedlichsten Einzelregelungen aus verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts, bei denen der Gesetzgeber fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf sieht. Hier ein erster Kurzüberblick über die geplanten Änderungen im Steuerrecht – klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.
Änderungen im Steuerrecht: Wann greift der Vertrauensschutz?
Wann darf auf den Bestand von Steuergesetzen vertraut werden? Der BFH hat entschieden, dass bei bilanzierenden Steuerpflichtigen der Vertrauensschutz vor unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg gewährt werden muss. Der BFH klärte zudem, inwieweit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung im Steuerrecht übertragbar sind. Erfahren Sie hier mehr zum BFH-Urteil v. 24.02.2022 - III R 9/20.
Steuergesetzvorhaben: Stand Sommer 2022
Lesen Sie eine präzise Zusammenfassung der bereits umgesetzten Steuervorhaben 2022 sowie unseren Ausblick, was nach dem Sommer kommt – wie zum Beispiel das Zukunftsfinanzierungsgesetz oder das Jahressteuergesetz 2022. Hier klicken und mehr erfahren.
Das Steuerentlastungsgesetz mit 300-€-Pauschale und Energiepaket 2022 ist da - Was müssen Ihre Mandanten nun beachten?
Das Steuerentlastungspaket mit 300-€-Pauschale, Energiepaket 2022 und anderen Erleichterungen ist da - Was müssen Ihre Mandanten nun beachten? Damit Sie für die Fragen Ihrer Mandanten zum Entlastungspaket 2022 gewappnet sind, geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick. Vor allem auf Arbeitgeberseite herrscht rund um die 300-Euro-Pauschale derzeit Rätselraten, wie die Rückzahlung an den Arbeitgeber erfolgen soll. Hier klicken und mehr erfahren!
Änderungen zum Jahreswechsel 21 / 22 - Steueränderungen 2022
Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche steuerliche Änderungen angekündigt. Welche Neuerungen wahrscheinlich erst mittelfristig realisiert werden und welche dagegen bereits auf dem Weg sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Hier klicken und mehr erfahren!
Ausblick auf die Steuervorhaben der neuen Bundesregierung
Bereits nach den Sondierungsergebnissen der neuen Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP war bekannt geworden, dass die neue Bundesregierung keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie z.B. die Einkommen-, Unternehmen- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen will. Mit welchen Änderungen zu rechnen ist, lesen Sie hier!
Am Ziel: Bundestag beschließt das JStG 2020 - Bundesrat stimmt zu
Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen – und damit die letzte Gelegenheit genutzt, das Gesetz pünktlich vor dem Jahreswechsel unter Dach und Fach zu bringen. Dabei wurden einige Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz eingearbeitet, das nun auch vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18.12.2020 genehmigt wurde. Im folgenden Beitrag sehen Sie auf einen Blick, welche Änderungen noch vorgenommen wurden – klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.
Jahressteuergesetz 2019: Alle Änderungen im Kurzüberblick
Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ enthält umfangreiche Inhalte weit über dieses Kernvorhaben hinaus. Klicken Sie hier: Wir haben für Sie alle relevanten Änderungen des JStG 2019 im Kurzüberblick zusammengefasst.
Steuererklärung 2018: Neue Regelungen zu Abgabefristen und Belegpflichten
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bringt bei den Steuererklärungen für 2018 einige wichtige Neuerungen. Neben verlängerten Abgabefristen gelten nun teilweise strengere Regeln bei den Verspätungszuschlägen: Diese werden künftig automatisiert erhoben, Ermessensspielräume der Finanzämter entfallen damit. Zudem sind die Belegpflichten für Steuerpflichtige modifiziert worden. Hier mehr erfahren.
Steuererklärungen für 2017: Abgabefristen und Fristverlängerung
Das BMF hat die gleich lautenden Ländererlasse zu den für den Veranlagungszeitraum 2017 geltenden Fristen für Steuererklärungen veröffentlicht. Geregelt werden die Abgabefristen und mögliche Fristverlängerungen. Die Finanzverwaltung unterstreicht dabei, dass die jüngsten gesetzlichen Neuregelungen hierzu erst ab dem Veranlagungszeitraum 2018 greifen. Davor gelten demnach die bisherigen Regelungen. Hier mehr erfahren!