Die aktuellen Expertisen aus unserer Taxpertise-Datenbank zum Thema Einspruch umfassen verschiedene Aspekte des Verfahrensrechts und spezifische Situationen, in denen Einsprüche relevant werden. Hier sind einige Kernpunkte:
1. Auslegung bei Einsprüchen
Es ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen welche Verwaltungsakte der Einspruchsführer Rechtsbehelf eingelegt hat. Wenn die Einspruchsfrist gewahrt wurde, ist der Einspruch gegen den entsprechenden Verwaltungsakt rechtzeitig eingelegt worden. Hier klicken und Beispiel-Gutachten lesen.
2. Einspruch gegen Grundsteuerbescheid
Ein Einspruch kann gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts eingelegt werden, wobei gleichzeitig ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden kann, bis über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Bewertungs- und Grundsteuergesetzes entschieden wurde. Hier klicken und alles Wissenswerte zum so genannten Mustereinspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts in NRW lesen.
3. Einspruch per E-Mail
Ein Einspruch kann per E-Mail eingelegt werden, wenn die Finanzbehörde den Zugang zur E-Mail-Kommunikation eröffnet hat. Dies gilt auch ohne qualifizierte elektronische Signatur, sofern der Steuerberater oder dessen Mitarbeiter entsprechend bevollmächtigt wurden. Hier klicken und mehr erfahren.
4. Bindungswirkung des Einspruchs
Wenn Änderungsbescheide mittels Einspruchs angegriffen werden, ist grds. die Bindungswirkung des § 351 Abs. 1 AO zu beachten. Hier klicken und mehr erfahren.
5. Verfahrensrecht: Wann ist ein weiterer Einspruch zulässig?
Ist gegen eine Steuerfestsetzung ein weiterer Einspruch möglich, wenn das Finanzamt vor Ablauf der Einspruchsfrist bereits eine (teilweise) Einspruchsentscheidung gefällt hat? In einem aktuellen Urteil verneint der BFH diese Frage und begründet dies mit den Rechtsfolgen des Einspruchsverfahrens: Ursprünglicher Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung bilden demnach eine Verfahrenseinheit. Hier klicken und mehr erfahren.