Am 22.7.2015 wurde das BilRUG (Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz) im BGBl verkündet. Damit sind die Änderungen erstmals anwendbar für Geschäftsjahre, die am 31.12.2015 beginnen.
Ausgenommen davon sind die Neuregelungen in §§ 267, 267a Abs. 1, 277 Abs. 1 und 293 HGB. Diese dürfen bereits rückwirkend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 begonnen haben, Anwendung finden – allerdings nur insgesamt!
Das ändert das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber eine weitere Umsetzung der zugrunde liegenden Bilanzrichtlinie 2013/32/EU vorangetrieben. Die zweite große Novellierung des HGB bringt dabei eine Vielzahl an detailierten Änderungen mit sich.
Zu den wichtigsten Änderungen durch das BilRUG zählen:
- die Erhöhung der monetären Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassenbestimmung und die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht,
- eine Neudefinition der Umsatzerlöse,
- eine Konkretisierung von Erleichterungsvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften und Tochterunternehmen,
- der Verzicht von außerordentlichen Positionen in der GuV-Gliederung,
- eingeschränktere Auswahlrechte,
- eine Konkretisierung und Ausweitung von Anhangangaben,
- eine Konkretisierung im Bereich der Konzernrechnungslegung,
- eine Neufassung der Offenlegungsvorschriften sowie
- eine Einführung eines Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen (bisher aber begrenzt auf lediglich zwei Branchen).
Das müssen Steuerberater ab sofort beachten
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BilRUG: Die wichtigsten Änderungen im Detail
Geänderte Schwellenwerte und Größenklassen: Einer der wichtigsten Eckpunkte des BilRUG besteht in der Änderung der Grenzwerte für die Größenklassenzuordnung, die rückwirkend ins HGB übernommen werden. Eine übersichtliche Tabelle sowie nützliche Informationen zu den neuen monetären Schwellenwerten und Größenklassen finden Sie hier!
Neue Umsatzerlöse nach BilRUG: In der Praxis wird die Neudefinition der Umsatzerlöse eine erhebliche Herausforderung darstellen, da mit dem BilRUG eine Streichung des konkretisierenden Merkmales des Umsatzbegriffes erfolgt. Klicken Sie hier: Anwendungshinweise zum Umgang mit den neuen Umsatzerlösen nach BilRUG lesen Sie in diesem Beitrag!
Änderungen an Ansatz- und Bewertungsregelungen: Zahlreiche Detailänderungen betreffen das HGB und erweitern die Ansatz- und Bewertungsregelungen. Eine konkrete Übersicht haben wir hier für Sie bereitgestellt. Klicken Sie hier!
Konkretisierung und Erweiterung der Anhangangaben: Vor allem kleine Kapitalgesellschaften profitieren durch eine Neufassung der Erleichterungsvorschriften von der Änderung der Anhangangaben. Aber auch andere Unternehmen sind betroffen. Klicken Sie hier: Eine detaillierte Liste mit den relevanten Änderungen der Anhangangaben durch das BilRUG finden Sie hier!
Änderungen der Konzernrechnungslegung: Neue Befreiungsregelungen, erweiterte Richtlinien zur Kapitalkonsolidierung und Wegfall des Ausweiswahlrechts in der Konzernbilanz – bei der Konzernrechnungslegung wird ein Umdenken notwendig. Welche konkreten Neuregelungen das BilRUG dabei vorgibt, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die neue Gliederung in § 275 HGB: Informieren Sie sich in diesem Beitrag zur neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach BilRUG.
BilRUG: Öffentliche Dokumente im Schnellzugriff
17.7.2015: Das BilRUG wird im BGBl verkündet.
10.7.2015: Beschlussdrucksache des Bundesrates zum BilRUG.
17.6.2015: Verabschiedete Fassung des Bundestages mit synoptischer Gegenüberstellung der Änderungen zum Regierungsentwurf.
Stichwortverzeichnis zu häufigen Suchbegriffen
Wesentliche Änderungen nach BilRUG
Sebastian Hohenbild,
Online-Redakteur beim Deubner Verlag