Das müssen Sie zur Stundung der Erbschaftsteuer wissen!
Unter bestimmten Umständen ist nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz die Stundung der Erbschaftsteuer zulässig. Geregelt ist die Stundung in § 28 ErbStG und gilt für besondere Härtefälle. In unserem Beitrag gehen wir einerseits auf die Voraussetzungen der Stundung von Erbschaftsteuer ein, andererseits weisen wir auf die alte sowie neue Rechtslage hin und geben praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung. Klicken Sie gleich hier und lesen Sie mehr!