Die steuerliche Betrachtung des Gesellschafterdarlehens

Gesellschafter können ihren Gesellschaften ein Darlehen geben, welches dann als Einlage betrachtet wird. Fraglich ist allerdings, wie diese Leistungsbeziehung steuerlich zu betrachten ist. Muss das Darlehen bei der Bilanzierung des Sonderbetriebsvermögens beachtet werden? Und was geschieht mit dem Darlehen bei Ausscheiden des Kommanditisten? Ist das Darlehen übertragbar?
Diese und weitere Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen in nachfolgendem Fachbeitrag. Auch werden wir zum besseren Verständnis näher auf die gesellschaftsvertragliche Regelung des Gesellschafterdarlehens eingehen. Daneben finden Sie hier relevante Rechtsprechung, die sich mit dem Thema befasst.

 

Gesellschaftsvertragliche Regelung bzgl. Gesellschafterdarlehen

Eine gesellschaftsvertragliche Regelung zur Gliederung des Eigenkapitals könnte etwa wie folgt aussehen:

§ 11 Gesellschafterdarlehen
Der Geld- und Leistungsverkehr (u.a. für die mit der Beteiligung verbundenen persönlichen Steuern vom Einkommen und Vermögen nebst Annexsteuern, aus Dienst- und Nutzungsverträgen, u.a. auch für die Pkw-Nutzung betrieblicher Fahrzeuge) zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern wird über personenbezogene Darlehenskonten abgewickelt. Auf diesen Konten werden auch die Gewinnanteile der Gesellschafter erfasst, deren Auszahlung diese fordern können.
Die Gesellschaft ist zur jederzeitigen Auszahlung der Guthaben auf den Darlehenskonten berechtigt, darf von dieser Möglichkeit aber nur für alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Guthaben gleichmäßig Gebrauch machen. [...]

Erfahren Sie an diesem Beispiel, wie das Gesellschafterdarlehen am besten in den Gesellschaftervertrag eingegliedert werden kann.

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Das Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen I

Eine korrespondierende Bilanzierung einer Forderung in der Sonderbilanz erfolgt ebenfalls nicht, wenn ein Gesellschafterdarlehen bei einem Gesellschafterwechsel unter Nennwert vom Altgesellschafter an den Neugesellschafter abgetreten wird. Das Gesellschafterdarlehen ist mit den (niedrigeren) Anschaffungskosten in der für den Neugesellschafter aufzustellenden Sonderbilanz zu aktivieren. Die korrespondierende Bilanzierung bezogen auf den Altgesellschafter endet mit dem Gesellschafterwechsel. Zu diesem Zeitpunkt entsteht ein Verlust aufgrund der Abtretung unter Nennwert. [...]

Lesen Sie hier mehr zum Gesellschafterdarlehen in Bezug auf das Sonderbetriebsvermögen I.

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BFH - Urteil vom 14.12.1994 (X R 128/92): Gesellschafterdarlehen bei Ausscheiden eines Kommanditisten

Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und bleibt sein bisheriges Gesellschafterdarlehen bestehen, so ist, wenn diese Forderung später wertlos wird, sein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit gemindert.
Gründe: Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis zum 31. Dezember 1982 als Kommanditist an der H & Co. KG (KG) beteiligt, die ein Restaurant und eine Bier- und Weinwirtschaft betrieb. Vor seinem Ausscheiden war er an der KG mit einer Einlage von 9 000 DM beteiligt. In der Bilanz der KG zum 31. Dezember 1982 war eine Darlehensschuld gegenüber dem Kläger in Höhe von 172 557,30 DM ausgewiesen. [...]

In diesem Urteil erfahren Sie, was bei Ausscheiden eines Kommanditisten zu beachten ist.

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BFH - Urteil vom 01.09.2011 (II R 67/09): Vorweggenommene Erbfolge des Gesellschafterdarlehens

Der Ehemann (E) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) übertrug mit auch von der Klägerin unterzeichnetem notariell beurkundetem Vertrag vom 14. Dezember 2004 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Kommanditanteil an der H-GmbH & Co. KG (KG) sowie 60% der ihm zustehenden Ansprüche aus dem von ihm der KG gewährten Gesellschafterdarlehen mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 auf seine Tochter (T). [...]

Hier finden Sie ein weiteres wichtiges BFH-Urteil, das sich mit dem Gesellschafterdarlehen beschäftigt.

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BFH - Urteil vom 26.06.2007 (IV R 29/06): Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind Betriebsausgaben

Entstehen einer Personengesellschaft Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einer Zahlung an den Gesellschafter, sind diese betrieblich veranlasst, wenn auf eine Forderung des Gesellschafters gezahlt wird. Führt eine KG ein sog. Privatkonto für den Kommanditisten, das allein jederzeit fällige Forderungen des Gesellschafters ausweist, kann nur aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger Regelung im Gesellschaftsvertrag angenommen werden, dass das Konto im Fall der Liquidation oder des Ausscheidens des Gesellschafters zur Deckung eines negativen Kapitalkontos herangezogen werden soll. [...]

Hier finden Sie ein Urteil zu Finanzierungskosten von Gesellschafterdarlehen.

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