So berechnen Sie die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Das dreistufige System

Beim Bundesmodell wird die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  1. Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwerts
  2. Stufe: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Steuermessbetrags
  3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes

Die kurze Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Vor allem hinter dem Grundsteuerwert verbergen sich aber noch einige sehr ausführliche Rechenschritte.

Grundsteuerwert (Ertragswert­verfahren, Sachwertverfahren)

Für die Berechnung des Grundsteuerwerts bei bebauten Grundstücken gibt es zwei Verfahren:

  • das Ertragswertverfahren und
  • das Sachwertverfahren.

Das Ertragswertverfahren gilt für

  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Mietwohngrundstücke und
  • Wohnungseigentum.

Das Sachwertverfahren findet Anwendung bei

  • Geschäftsgrundstücken,
  • gemischt genutzten Grundstücken,
  • Teileigentum und
  • sonstigen bebauten Grundstücken.

Je nach Bewertungsverfahren fließen unterschiedliche Faktoren in die Berechnung ein.

Für das Ertragswertverfahren zählen insbesondere:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • monatliche Nettokaltmiete

So sieht die Berechnung nach dem Ertragswertverfahren aus:

Berechnungsschema Ertragswertverfahren

monatliche Nettokaltmiete je qm Wohnfläche (Anlage 39 zum Bewertungsgesetz (BewG))

 

+/– Zuschlag/Abschlag abhängig von der Mietniveaustufe

 

× 12

 

= jährlicher Rohertrag

jährlicher Rohertrag

 

- Bewirtschaftungskosten (abhängig vom Alter des Gebäudes, Anlage 40 zum BewG)

 

= jährlicher Reinertrag

 

× Vervielfältiger (abhängig vom Alter des Gebäudes, Anlagen 37 und 38 zum BewG)

 

= Barwert des Reinertrags

Grundstücksfläche

 

× Bodenrichtwert

 

× Umrechnungskoeffizient bei Ein- und Zweifamilienhäusern

 

= Bodenwert

 

× Abzinsungsfaktor

 

= abgezinster Bodenwert

+ abgezinster Bodenwert

 

= Grundsteuerwert

 

Die relevanten Faktoren beim Sachwertverfahren sind unter anderem:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Alter des Gebäudes
  • Brutto-Grundfläche des Gebäudes
  • Herstellungskosten des Gebäudes

So sieht die Berechnung nach dem Sachwertverfahren aus:

Berechnungsschema Sachwertverfahren

Normalherstellungskosten in €/qm

 

× Baupreisindex

 

× Brutto-Grundfläche des Gebäudes

 

= Gebäudenormalherstellungswert

 

– Alterswertminderung (abhängig vom Alter des Gebäudes)

 

= Gebäudesachwert

Gebäudesachwert

Grundstücksfläche

 

× Bodenrichtwert

 

= Bodenwert

+ Bodenwert

 

= vorläufiger Sachwert

 

× Wertzahl (Anlage 43 zum BewG)

 

= Grundsteuerwert

 

 

Beispiele für die Berechnung der neuen Grundsteuer nach Bundesmodell

Einfamilienhaus

Ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz, Baujahr 1990, hat eine Wohnfläche von 160 qm. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 1.000 €. Es gilt die Mietniveaustufe 4. Die Grundstücksfläche beträgt 650 qm. Der Bodenrichtwert liegt bei 380 €/qm. Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 420 % festgelegt.

So berechnet sich die Grundsteuer (Bewertung zum Stichtag 01.01.2022):

Berechnungsschema Einfamilienhaus im Ertragswertverfahren

monatliche Nettokaltmiete (Anlage 39 zum BewG)

1.000 €

 

 

+/– Zuschlag/Abschlag abhängig von der Mietniveaustufe

+ 10 %

 

 

× 12

× 12

 

 

= jährlicher Rohertrag

13.200 €

jährlicher Rohertrag

13.200 €

 

 

– Bewirtschaftungskosten (Anlage 40 zum BewG)

– 21 %

 

 

= jährlicher Reinertrag

10.428 €

 

 

× Vervielfältiger (Anlagen 37 und 38 zum BewG)

× 27,77

 

 

= Barwert des Reinertrags

289.585,56 €

Grundstücksfläche

650 qm

 

 

× Bodenrichtwert

380 €/qm

 

 

× Umrechnungskoeffizient bei Ein- und Zweifamilienhäusern

0,94

 

 

= Bodenwert

232.180 €

 

 

× Abzinsungsfaktor

0,3057

 

 

= abgezinster Bodenwert

70.977,43 €

+ abgezinster Bodenwert

 

 

 

= Grundsteuerwert (abgerundet auf volle 100 €)

360.500 €

 

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

360.500 € × 0,31 ‰ × 420 % = 469,37 €

Ergebnis: Die Grundsteuer für das Einfamilienhaus beträgt jährlich 469,37 €.

Geschäftsgrundstück

Ein Verbrauchermarkt, erbaut 2017, hat eine Bruttogrundfläche von 1.200 qm. Das Grundstück ist 4.000 qm groß. Der Bodenrichtwert liegt bei 150 €/qm. Den Hebesatz hat die Gemeinde auf 550 % festgelegt.

So berechnet sich die Grundsteuer (Bewertung zum Stichtag 01.01.2022):

Berechnungsschema Geschäftsgrundstück im Sachwertverfahren

Normalherstellungskosten in €/qm

896 €/qm

 

 

× Baupreisindex

× 106,8 %

 

 

× Bruttogrundfläche des Gebäudes

× 1.200 qm

 

 

= Gebäudenormalherstellungswert

1.148.313,6 €

 

 

– Alterswertminderung (5/30)

– 191.385,60 €

 

 

= Gebäudesachwert

956.928 €

Gebäudesachwert

956.928 €

Grundstücksfläche

4.000 qm

 

 

× Bodenrichtwert

× 150 €/qm

 

 

= Bodenwert

600.000 €

+ Bodenwert

+ 600.000 €

 

 

= vorläufiger Sachwert

1.556.928 €

 

 

× Wertzahl (Anlage 43 zum BewG)

× 0,70

 

 

= Grundsteuerwert (abgerundet auf volle 100 €)

1.089.800 €

 

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

1.089.800 € × 0,34 ‰ × 550 % = 2.037,93 €

Ergebnis: Die Grundsteuer für den Verbrauchermarkt beträgt jährlich 2.037,93 €.

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