+++Aktueller Beitrag+++ Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell: AdV! Der BFH hat im Mai 2024 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zum Bundesmodell entschieden. Hier klicken und weiterlesen!
Die Grundsteuerreform 2022 tritt am 01.01.2025 in Kraft. Damit diese auch erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen alle Eigentümer bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Auf Basis dieser Erklärung soll die neue Grundsteuer in Zukunft berechnet werden. Zahlreiche Verbände zweifeln jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform 2022 an und wollen klagen oder haben bereits Klage eingereicht.
Wogegen wird Klage eingereicht?
2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer in ihrer früheren Berechnungsmethode nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Daraufhin wurde die Grundsteuer reformiert, um mehr Gerechtigkeit und Gleichheit bei der Berechnung zu schaffen.
Einige Verbände, wie Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler, haben nun verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der der Grundsteuerreform 2022 und spezifisch der Grundsteuer B.
Die Zweifel rühren unter anderem daher, dass sich die Berechnungsmethoden in den Bundesländern teilweise stark unterscheiden. So haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen eine zum Bundesmodell abweichende Berechnungsmethode aufgestellt. Hinzu kommt, dass sich die Hebesätze der Städte und Gemeinden unterscheiden.
Das kann zu großen Unterschieden bei der Grundsteuerbelastung bei gleichartigen Immobilien in verschiedenen Bundesländern führen. Das Bodenrichtwertmodell in Baden-Württemberg wird besonders stark hinterfragt. Das liegt vor allem daran, dass die bei diesem Modell ermittelten Richtwerte sehr ungenau sind.
Wer klagt?
Derzeit wollen vier Verbände gegen die Reform klagen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat bereits Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid eingereicht. Die Verbände Haus & Grund Württemberg und Haus & Grund Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg wollen zusammen mit betroffenen Eigentümern Musterklagen einreichen.
Weitere Klagen auch aus anderen Bundesländern sind wohl zu erwarten, teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart mit. Möglicherweise wird es auch eine Klage gegen das Bundesmodell geben.
Was könnte passieren?
Eigentümer sind verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Verbände, Verfassungsrechtler und Anwälte raten dazu, die Frist einzuhalten und Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben. Denn wird die Frist für die Grundsteuererklärung nicht eingehalten, wird die Steuerschuld geschätzt.
Bei der Schätzung werden sogenannte Sicherheitszuschläge eingerechnet, die dazu führen können, dass die Steuer weitaus höher ausfällt.
Generell empfiehlt es sich, den Grundsteuerwertbescheid bei Erhalt zu prüfen, im Zweifel Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen.