Nach der Verabschiedung der Grundsteuerreform können sich die Bundesländer nun entscheiden: Bundesmodell oder eigene Berechnungsmethode?
Einige Bundesländer haben schon entschieden: für sie kommt das Bundesmodell nicht in Frage – sie wollen in Zukunft ihre eigene Berechnungsmethode anwenden. Niedersachen beispielsweise will die neue Grundsteuer nach Fläche und Lage berechnen und nicht wie im Bundesmodell vorgegeben, nach Bodenwert, Gebäudealter und pauschaler Mieteinkünfte.
Die Entscheidungsfreiheit der Länder ist zwar auf den ersten Blick ein zukunftsorientierter Schritt – gibt es doch einige, die sich zum Beispiel in der Einwohnerzahl und Bebauungsdichte stark unterscheiden – jedoch bringt die Ausgestaltung eigener Modelle auch einige Herausforderungen mit sich. Ein eigenes Gesetzgebungsverfahren wird für die Länder notwendig sein.
Das Flächen-Lage-Modell oder das Bundesmodell?
Das Flächen-Lage-Modell, das bereits von Bayern angekündigt wurde und sowohl Hessen als auch Niedersachsen als Basis für deren Fortentwicklung dienen soll, ist weniger streitanfällig als das Bundesmodell. Baden-Württemberg arbeitet ebenfalls am modifizierten Flächenmodell.
Das neue Flächen-Lage-Modell biete gegenüber dem Bundesmodell laut Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) zwei entscheidende Vorteile: In guten Lagen fällt mehr Grundsteuer an als in weniger guten Lagen. Daher sei es für Bürger und Verwaltung transparenter und für die Kommunen nun einfacher nachvollziehbar, wie die Steuer berechnet wird.
Berlin und Schleswig-Holstein folgen dem Bundesmodell
Am Bundesmodell wiederum will sich Berlin orientieren und es bis 2025 umsetzen. Dann müssen ab dem Jahr 2022 alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden – und ab dann alle sieben Jahre wieder. In der Stadt Berlin wären das circa 800.000 Grundstücke.
Auch Schleswig-Holstein will auf das Bundesmodell vertrauen. Laut Finanzministerium soll hier die Grundsteuer in weniger teuren Lagen niedriger ausfallen und keine „Steuererhöhung durch die Hintertür sein“, so Finanzministerin Monika Heinold (Die Grünen). Außerdem wird ein Transparenzregister geplant, indem einsehbar ist, welcher Hebesatz das Steueraufkommen der einzelnen Kommunen konstant halten würde.
Aber was passiert mit dem Länderfinanzausgleich?
Das Flächenmodell macht den Länderfinanzausgleich kompliziert, in den die Grundsteuer ebenfalls einfließt. Der Bund sieht vor, dass bei Nutzung der Öffnungsklausel das jeweilige Land keine zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Ausgleichs vornehmen muss. Die Regierung kündigte außerdem an, bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Grundsteuerrechts im Jahr 2025 die Steuermesszahl anhand der dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.
Was bedeutet die neue Grundsteuer für Eigentümer und Mieter?
Die Grundsteuer von den Immobilieneigentümern gezahlt, die sie derzeit noch auf die Mieter übertragen können. Profiteure der Grundsteuer sind nach wie vor aber die Kommunen: Die nahmen zuletzt insgesamt zirka 14 Milliarden Euro pro Jahr ein. Alleine Berlin nimmt über die Grundsteuer jährlich rund 820 Millionen Euro ein.
Bis Ende 2024 ist die geltende Grundsteuer noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Wäre die Reform vom Bund nicht bis Ende 2019 beschlossen worden, wie im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht verlangt, hätten die Kommunen in Deutschland schon ab 2020 gar keine Grundsteuer mehr erheben dürfen.
Auch nach dem Stichtag 1.1.2025 werden die Kommunen weiterhin mit ihren Hebesätzen die Höhe der Abgabe bestimmen können – unabhängig davon, welches Modell gewählt wurde.
Hebesätze der Kommunen weiterhin unabhängig vom gewählten Modell
Die Grundsteuer kann sich daher je nach Wohnort zum Teil um mehrere Hundert Euro für ein und dieselbe Immobilie verändern. Die Hebesätze allerdings können jederzeit geändert werden.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) setzt darauf, dass die Kommunen hier fair bleiben und den Bürgern nicht eine höhere Steuerzahlung unterjubeln. Frei sind die Kommunen jedoch trotzdem in der Wahl ihrer Hebesätze. Der Deutsche Städtetag hatte jedoch zugestimmt, sich an der Neuregelung nicht bereichern zu wollen.
Grundsteuer C: Das letzte Druckmittel
Ein letztes Druckmittel bleibt dem Bundesfinanzminister Scholz dann doch noch gegenüber den Kommunen: Durch die Wiedereinführung der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden einen erhöhten Satz auf baureife Grundstücke erheben dürfen. So soll mehr Dynamik in die Erschaffung von potentiell nutzbarem Wohnraum kommen.